Lieferketten Compliance


Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt

Merz nimmt seine unternehmerische Verantwortung für Menschenrechte und die Umwelt sehr ernst. Unser Ziel ist es, Lieferketten verantwortungsvoll zu gestalten. Wir sind überzeugt, dass Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte und ein ganzheitlicher Umweltschutz ein wichtiger Faktor für den langfristigen Erfolg unseres Unternehmens ist. Merz bekennt sich daher zur Wahrung der Menschenrechte und dem Schutz der Umwelt.

Sowohl im Umgang untereinander, also auch mit unseren Geschäftspartnern legen wir großen Wert auf gegenseitigen Respekt und Vertrauen. Dies spiegelt sich in unserem für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geltenden Verhaltenskodex und in dem Verhaltenskodex für Partner wieder.

Um unserer Verantwortung in der Lieferkette gerecht zu werden, verpflichten wir unsere Lieferanten, den Verhaltenskodex für Partner zu akzeptieren und unsere Grundsätze in ihrer eigenen Lieferkette umzusetzen. Von den Lieferanten wird nicht nur erwartet, dass sie jede Form von Sklaverei, Zwangsarbeit und Kinderarbeit ablehnen. Ebenso erwartet Merz, dass sie die Vereinigungsfreiheit und das Recht zur Bildung von Interessenvertretungen respektieren, faire und angemessene Entlohnung und Arbeitszeiten nach geltendem Recht bieten und die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter fördern.

In unserer Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie führen wir aus, welche unsere maßgeblichen Werte und Prinzipien zu Menschenrechten aber auch zur Umwelt und Nachhaltigkeit sind. Weiterhin gehen wir hier auf unseren Ansatz zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt ein.

 

Unser Ansatz zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt

Die Identifikation von Risiken und potenziellen Auswirkungen sowie die Ableitung angemessener und wirksamer Maßnahmen sind Kernelemente der Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten.

Im Rahmen des Risikomanagements bedienen wir uns einer funktionsübergreifenden Zusammenarbeit. Dazu haben wir entsprechende Zuständigkeiten und Strukturen geschaffen, um

  • unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken durch regelmäßige sowie anlassbezogene Analysen zu ermitteln, zu gewichten und zu priorisieren,
  • diese Risiken mit angemessenen und wirksamen Präventionsmaßnahmen, sowie im Fall von Verstößen mit geeigneten Abhilfemaßnahmen zu adressieren,
  • die Maßnahmen in alle relevanten Funktionen und operativen Prozesse zu integrieren, und
  • die Wirksamkeit unserer Präventionsmaßnahmen, unserer Abhilfemaßnahmen sowie unseres Beschwerdeverfahrens regelmäßig zu überprüfen.

So stellen wir sicher, dass angemessen und fortlaufend auf menschenrechts- und umweltbezogene Risiken reagiert wird.

 

Unser Beschwerdeverfahren erreichen Sie unter ethics.merz.com.

Merz bietet allen Mitarbeitenden und allen externen Dritten geschützte Meldewege, um Verstöße gegen externe und interne Regeln zu melden, einschließlich menschenrechtlicher oder umweltbezogener Risiken sowie Verletzungen menschenrechtlicher oder umweltbezogener Pflichten, die durch das wirtschaftliche Handeln von Merz, eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers entstanden sind.

Merz bietet mit diesem Compliance-Hinweisgebersystem ein unternehmensweites, transparentes, öffentliches und barrierefrei zugängliches Beschwerdeverfahren an. Über diesen gesicherten Meldeweg können Meldungen jederzeit in über 50 Sprachen sowohl telefonisch als auch online und auf Wunsch auch anonym abgegeben werden. Das Hinweisgebersystem wird von einem unabhängigen Betreiber technisch betreut. Die inhaltliche Bearbeitung der Meldungen erfolgt ausschließlich durch uns. Sämtliche Hinweise werden unparteiisch und fair geprüft und behandelt. Die Sachbearbeiter sind unabhängig und bei der Bearbeitung der Hinweise nicht weisungsgebunden.

Alle eingehenden Hinweise auf mögliche Verstöße werden in einem unternehmensweit verbindlichen Verfahren behandelt. Dem Hinweisgeber wird der Eingang des Hinweises bestätigt. Der Hinweis wird mit dem Hinweisgeber erörtert. Die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers wird gewahrt. Das Verfahren wird ausführlich in der entsprechenden Verfahrensordnung beschrieben.